Bürgerbeteiligungen

Das Amt 61-1 informiert über Termine der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Während der Offenlage können, gemäß §3 Abs.2 BauGB, Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf eingebracht werden.

Schriftliche Stellungnahme mit Name und Anschrift.

§ 3 BauGB

Bauleitplanung, Baurecht, Planverfahren, Offenlage

Ihre Ansprechperson