Betreuung Flüchtlinge

Die Betreuung von Flüchtlingen im Rahmen ihres Asylverfahrens liegt im Fokus der Abteilung. Die Beratung zur Unterbringung in Sammelunterkünften oder zur Anmietung von privaten Wohnungen, mit den damit verbundenen vertraglichen Angelegenheiten, sind einige Beispiele. Darüber hinaus unterstützt die Abteilung die geflüchteten bei Behördengängen, der Integration in die Mehrheitsgesellschaft oder bei der Buchung von Integrationskursen. (Leistungen beispielhaft, nicht abschließend)

Die beratenden und unterstützenden Dienstleistungen sind kostenlos.

Die notwendigen Unterlagen sind abhängig vom Anliegen.

Die Beratungsdauer beträgt durchschnittlich 30 Minuten. Die anschließende Bearbeitung anderer Abteilungen ist abteilungsspezifisch.

Rechtsgrundlage für die Beratung ist das Asylleistungsgesetz.

Flüchtlinge, Einwanderung, Betreuung Flüchtlinge