Bebauungsplanübersicht / Flächennutzungsplan

Das Amt 61-1 gibt Auskunft ob Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen liegen. Allgemeine planungsrechtliche Beratung.

Kein Termin nötig. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Bauturms.

Bauleitplanung, Baurecht

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeitung Technisches Zeichnen, Sachbearbeitung Stadtentwicklung

amt61@­marl.de 02365 99-6114
Stadthaus 1, Gebäude 2
Raum: 2.1.11
Carl-Duisberg Straße 165
45772 Marl
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