Aufenthaltserlaubnis nach § 104 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Chancen-Aufenthaltsrecht)

Mit dem Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wird ein Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestartet und insgesamt ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung des Migrationsrechts geleistet.

Es eröffnet jenen Menschen Chancen und Perspektiven, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben, keine Straftaten bzw. nur geringfügige Straftaten oder Straftaten nur im ausländerrechtlichen Zusammenhang bzw. im Bereich jugendtypischer Delikte begangen haben und ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind.

Der Gesetzgeber hat bei diesem Personenkreis die Chance geschaffen, aus einem Aufenthaltstitel heraus die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Mit dem neuen § 104c AufenthG sollen Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können, um die Möglichkeit zu erhalten, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die eigenständige überwiegende Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Nachweis der Identität.

Straftäter – abhängig von der Verurteilung – bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Die Erteilung des Chancen-Aufenthaltstitels setzt ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus. Die im Aufenthaltsgesetz normierten Regelerteilungsvoraussetzungen „Lebensunterhaltssicherung“ (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG), eine geklärte Identität (§ 5 Absatz 1 Nummer 1a AufenthG) sowie die Erfüllung der Passpflicht (§ 5 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 AufenthG) sind für die Erteilung des Chancen-Aufenthaltstitels nicht anzuwenden. Das Chancen-Aufenthaltsrecht dient gerade dazu, diese fehlenden Anforderungen nachzuholen und die Voraussetzungen während der 18-monatigen Geltungs-dauer des Titels zu erreichen.

Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige, ledige Kinder, die mit dem Begünstigten in häuslicher Gemeinschaft leben, werden unter den gleichen Voraussetzungen begünstigt, auch wenn diese die erforderliche Voraufenthaltszeit nicht selbst vorweisen können. Das Gleiche gilt für volljährige ledige Kinder, wenn sie bei der Einreise in das Bundesgebiet noch minderjährig waren und weiterhin die häusliche Gemeinschaft gelebt wird (§ 104c Absatz 2 AufenthG).

Sofern nach der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels von 18 Monaten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG oder – im Rahmen der Altersgrenze von 27 Jahren – nach § 25a AufenthG nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung - sofern deren Voraussetzungen vorliegen - zurück, da das Chancen-Aufenthaltsrecht über die 18 Monate hinaus nicht verlängert werden kann.

Nach Terminvereinbarung ist Ihre persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Aufenthaltstitels erforderlich. Gerne können Sie mit uns ein Beratungsgespräch vereinbaren, so dass wir Sie individuell beraten können.

Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsgesetzes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete dient diese Beschreibung unserer Dienstleistung lediglich zu Ihrer Information und ist aufgrund möglicher Gesetzesänderungen nicht rechtsverbindlich.

0,00 € bis 100,00 €

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß der Fotomustertafel des Bundesdruckerei GmbH
  • Formular „Antrag Aufenthaltstitel“
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Bearbeitungsgebühr

 

Im Einzelfall können abweichende Unterlagen und/ oder Dokumente benötigt werden.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.

§§ 5, 104c AufenthG

§§ 45, 52a AufenthV

Erteilung Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, befristete Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Chancen-Aufenthaltsrecht, integriert

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