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Betreuungsverfügung (Beratung, Beglaubigung und Erstellung)

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine Erklärung, in der eine volljährige Person festlegt, wer im Falle einer Betreuung durch das Betreuungsgericht als ihr gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll, und welche Wünsche sie bezüglich der Betreuung hat. Sie dient der Selbstbestimmung für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.

Die Betreuungsbehörde unterstützt Sie gern beim Erstellen Ihrer individuellen Betreuungsverfügung.

Das Beratungsgespräch sollte bei Ihnen stattfinden. Erfahrungsgemäß ist die Thematik in Ihrer gewohnten Umgebung leichter zu besprechen.

Wir erstellen Ihnen anschließend die auf Ihre Situation passenden Verfügungen und beglaubigen Ihre Unterschrift.

Was eine Betreuungsverfügung regelt:

  • Benennung des Betreuers: Die Verfügung nennt eine Person und eventuell Ersatzpersonen, die das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als Betreuer einsetzen soll. 

  • Ausschlüsse: Man kann auch Personen oder Einrichtungen von der Betreuung ausschließen.  

  • Zweck:

Die Betreuungsverfügung soll sicherstellen, dass die eigenen Wünsche bei der Betreuung berücksichtigt werden, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

  • Abgrenzung zur Vollmacht:

 Während die Vorsorgevollmacht eine direkte Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ermöglicht, regelt die Betreuungsverfügung, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll, falls keine Vollmacht vorliegt oder diese nicht ausreicht.

  • Registrierung:

 Es ist ratsam, die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. 

kostenfrei

Bei der Unterschriftsbeglaubigung ist es notwendig, dass Sie sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen. (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein)

individuell

Formulare zur Registrierung bei der Bundesnotarkammer:

https://www.vorsorgeregister.de/formulare

 

Online-Registrierung bei der Bundesnotarkammer:

https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen

Betreuung, Betreuungsverfügung

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeitung Betreuungen A - G

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2491

Stadthaus 3
Raum: 87
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

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Sachbearbeitung Betreuungen H - NA

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2467

Stadthaus 3
Raum: 88
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

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Sachbearbeitung Betreuungen NB - SR

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2514

Stadthaus 3
Raum: 88
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

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Sachbearbeitung Betreuungen ST - Z

betreuungsbehoerde@­marl.de 02365 99-2516

Stadthaus 3
Raum: 87
Liegnitzer Straße 5
45768 Marl

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