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Berufsbetreuer Registrierung

Berufsbetreuer Registrierung

Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer laut dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) bei der zuständigen Stammbehörde registrieren lassen.

Die Registrierung als Berufsbetreuer erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stammbehörde (Betreuungsbehörde). Ab Registrierung entsteht für jede geführte Betreuung der Vergütungsanspruch nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).

Voraussetzungen:

Ablauf der Registrierung:

  • Antragstellung: Der Antrag auf Registrierung muss bei der zuständigen Stammbehörde gestellt werden. 

  • Stammbehörde: Die zuständige Stammbehörde ist in der Regel die Betreuungsbehörde des Sitzes, hilfsweise des Wohnorts des Antragstellers.

  • Prüfung der Unterlagen: Die Stammbehörde prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit:
  • Entscheidung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Registrierung vorgenommen.

Der Antragsteller muss geeignet und zuverlässig sein, um die Aufgaben eines Berufsbetreuers zu übernehmen. In der Regel wird ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller geführt, um die persönliche Eignung festzustellen.

Die Registrierung ist die Voraussetzung für den Vergütungsanspruch nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).

  • Sachkunde:
  • Haftpflichtversicherung:
  • Antragstellung:
  • Führungszeugnis:
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis:
  • Erklärung zu laufenden Verfahren:

Es ist erforderlich, die erforderliche Sachkunde im Betreuungsrecht, Verfahrensrecht und den Bereichen Personen- und Vermögenssorge nachzuweisen. 

Selbstständige Berufsbetreuer benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro. 

Die Registrierung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stammbehörde (Betreuungsbehörde).

Ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, das nicht älter als 3 Monate ist, muss vorgelegt werden. 

Eine aktuelle Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis ist ebenfalls erforderlich. 

Eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist, muss abgegeben werden. 

  • Erklärung zu vorherigen Registrierungen:

Eine Erklärung, ob in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen wurde, ist erforderlich. 

Fallabhängig

Die Voraussetzungen für das Registrierungsverfahren ergeben sich aus den §§ 23–28 und § 32 ff. BtOG sowie aus der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).

Registrierung Berufsbetreuer

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