Ansprechpersonen A-Z
Herr Lange
Sachbearbeitung Ausländerwesen SC - ZAdresse:
Stadthaus 2
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Raum: 2.1.134
Bergstraße 228-230
45768 Marl
Erreichbarkeit
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 13.00 - 18.00 |
Freitag: | 08.00 - 12.30 |
Eine Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeitung ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
ist für folgende Dienstleistungen zuständig:
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung (allgemein)
- Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG (Asylberechtigte, Flüchtlinge, Humanitär)
- Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 AufenthG (Familienangehörige von Deutschen)
- Niederlassungserlaubnis nach § 38 Abs. 1 AufenthG (ehemalige Deutsche)
- Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 AufenthG (allgemein)
- Niederlassungserlaubnis nach §§ 35, 26 Abs. 4 S. 4 AufenthG (Kinder)
- Abholung elektronischer Aufenthaltstitel
- Aufenthaltstitel (Beschäftigung)
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (zu Deutschen)
- Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Niederlassungserlaubnis nach § 18c Abs. 3 AufenthG (Hochqualifizierte)
- Niederlassungserlaubnis § 21 AufenthG (Selbständige)
- Niederlassungserlaubnis § 18c Abs. 2 AufenthG (Blaue Karte EU)
- Visafreie Einreise
- Schengen Visum (C- Visum)
- Nationales Visum (D-Visum)
- Integrationskurse
- Verpflichtungserklärung (Einladung)
- Erteilung Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU § 9a AufenthG
- Aufenthaltstitel in neuen Pass übertragen (Übertragung)
- Einbürgerung nach § 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerung nach § 9 StAG (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG (Anspruchseinbürgerung)