Wasserversorgungskonzept
Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NW) werden die Städte und Gemeinden erstmals gesetzlich verpflichtet, ein sogenanntes „Wasserversorgungskonzept“ aufzustellen, in dem sie erläutern, wie der Stand der Trinkwasserversorgung ist und wie diese in Zukunft sicher gestellt werden kann. Am 17. Mai 2018 hat der Rat der Stadt Marl die erste Aufstellung des Wasserversorgungskonzeptes für die Jahre 2018 bis 2023 beschlossen.