Nachnutzung von Brachflächen (Gewerbe und Industrie)

Wie die Analyse gezeigt hat, gibt es einen Bedarf an zusätzlichen gewerblichen und industriellen Flächen. Umfangreiche Flächenpotenziale bieten die Brachflächen östlich und westlich des Chemieparks. Sie sollen zukünftig als gewerblich-industriell genutzte Flächen entwickelt werden. Dabei ist auf mögliche Restriktionen durch die Seveso-III-Richtlinie hinzuweisen.

AV 3/7

Die Brachfläche von AV 3/7 soll einer gewerblich-industriellen Nutzung zugeführt werden. Der Standort profitiert unter anderem von seiner trimodalen Anbindung (Autobahn, Schienennetz, Wasserstraßen). Er steht in räumlicher Verbindung zum Chemiepark und hält einigen Abstand zu Siedlungsflächen. Es wird ein neuer Anschluss an die A43 vorgeschlagen, der über die Hülsstraße zu erreichen wäre. Die Fläche wird 2020 aus der Bergaufsicht entlassen. Die ist der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Vermarktung.

Westerweiterung

Die Westerweiterung (Flächen westlich des Chemieparks) übernimmt eine gewisse "Abstandsfunktion" (Seveso-III-Richtlinie) für den Chemiepark, so dass eine weitere Verwendung strategisch auf den Chemie-Sektor ausgerichtet werden sollte. Um den Standort in eine höhere Wertschöpfungsstufe zu überführen, könnten klassische chemische Basisprodukte weiterentwickelt werden. Beispielsweise wäre es möglich, im Bereich der Partikelherstellung und -funktionalisierung sowie der Beschichtungs-, Klebe- und Fügetechnologien zu arbeiten oder neue Hochleistungspolymere zu entwickeln und voranzutreiben.