Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes.

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes.
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Marl in der Fassung vom 22.12.08
Gesetz über die Reinigung der öffentlichen Straßen (StrReinG NW)
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