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Dienstleistungen von A-Z

Lupe

Anliegen A-Z: Vertriebenenrecht

Beschreibung

Vertriebene, die in die Bundesrepublik zurückkehren, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Anerkennung des „Spätaussiedlerstatus" erfolgt durch Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung. Wer ins Bundesgebiet eingereist ist, kann eine Spätaussiedlerbescheinigung beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Bramsche beantragen.
Über Spätaussiedlerbescheinigungen und Vertriebenenausweise, die vor dem 01.01.2005 von der Stadt Marl ausgestellt wurden, können von hier Auskünfte erteilt werden.Auskunftsstelle für den Zeitraum bis 31.12.2004: Frau Kessler, Nr. 403

Kontakt:

Auskunftsstelle für den Zeitraum ab 01.01.2005 und Antragsstelle:

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Bramsche
Referat III B 6
Im Rehhagen 43
49565 Bramsche

 

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

 Stadtverwaltung
E-Mail:
Telefon: (02365) 99-0
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