

Seit dem 01.01.2012 ist nimmt der Kreis Recklinghausen gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wahr, damit Hilfen kundenfreundlich aus einer Hand erfolgen und die kommunale Kompetenz in der Daseinsvorsorge umfassend und entscheidend einbezogen wird.
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