
Die Öffnungszeiten dieser Behörden erfragen Sie bitte unter den angegebenen Rufnummern.
Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Marl darauf hin, dass für Beschwerden im Falle von Geruchs-belästigungen, die von Gewerbebetrieben in Marl ausgehen, der Kreis Recklinghausen zuständig ist (Tel. 02361/53-0, Email: umweltamt@kreis-re.de).