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Stadt Marl - Marl nach Themen

Marl von A-Z

Lupe

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Stadt Marl,

  • Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern
  • die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und
  • ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Verwirklichung dieser Ziele setzt sich die städtische Beauftragte ein.

Sie ist zentrale Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen berühren. Anregungen und Kritik von Betroffenen geben der Beauftragten einen Überblick über die Schwierigkeiten, Erwartungen und Ansprüche der Menschen mit Behinderungen in Marl und tragen letztlich dazu bei, die Lebensbedingungen zu verbessern. Die Beauftragte arbeitet ferner mit Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden behinderter Menschen sowie mit Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe zusammen. Ziel ist die Erstellung von Handlungsprogrammen und die Weiterentwicklung städtischer Hilfen und Angebote in Abstimmung mit den politischen Gremien. Es gilt, Barrieren abzubauen, Brücken aufzubauen und die Integration in allen Lebensbereichen zu fördern.

Die Beauftragte wirbt in der Öffentlichkeit um Toleranz, Solidarität und Verständnis für die Situation und die Bedürfnisse von Menschen mit Handicaps.


Kontakt:

Andrea Wolf
Telefon (0 23 65) 99 - 23 82
Fax: (0 23 65) 99 - 23 17
andrea.wolf@marl.de

 

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Sa 04.02.2012
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