
Die Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf sind im Kapital 5 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) geregelt. In diesem Kapitel sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben behinderter Menschen aufgeführt.
Die Fachstelle ist Ansprechpartner für
Die Fachstelle berät und informiert zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen.
Sie gewährt Geldleistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und deren Arbeitgeber, zum Beispiel für technische Arbeitshilfen, zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen will, muss er vorher die Zustimmung des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster einholen. Die Fachstelle ermittelt im Rahmen dieses besonderen Kündigungsverfahrens den Sachverhalt. Sie hört den behinderten Menschen an, holt Stellungnahmen des Betriebs- oder Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung und der Agentur für Arbeit ein und führt Kündigungsverhandlungen durch. Die Fachstelle wirkt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer hin. Sie leitet die Ermittlungsergebnisse anschließend dem Integrationsamt zur Entscheidung zu.
Kontakt:
Andrea Wolf
Telefon (0 23 65) 99 - 23 82
Fax: (0 23 65) 99 - 23 17
andrea.wolf@marl.de
und
Uta Sodmann-Klasen
Telefon (0 23 65) 99 - 23 16
Fax: (0 23 65) 99 - 23 17
uta.sodmann-klasen@marl.de