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Marl von A-Z

Lupe

Land hebt Antragstopp zur Investitionsförderung auf

12.August 2011

Land NRW

Das Wirtschaftsministerium hat jetzt entschieden, den Antragstopp für das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm aufzuheben.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW hat kürzlich entschieden, den im Juni 2010 beschlossenen Antragstopp für die einzelbetriebliche Förderung der gewerblichen Wirtschaft wieder aufzuheben. Offiziell wurden jetzt auch die Kommunen durch die zuständige Bezirksregierung informiert.

Über ein Jahr war es - anders als in anderen Bundesländern - nicht möglich, Unternehmen, die z.B. durch Betriebserweiterungen oder Neuansiedlung Arbeitsplätze schaffen wollten, mit Fördermitteln zu unterstützen. Dies hat auch in Marl dazu geführt, dass bestimmte Investitionen nicht am hiesigen Standort umgesetzt und damit auch die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze aufgeschoben oder in andere Regionen außerhalb von NRW verlagert wurden. Der Antragstopp war in Marl und in der gesamten Emscher-Lippe-Region kritisiert und beklagt worden.

Bürgermeister begrüßt Aufhebung

„Dass Marler Unternehmen, die in unserer Stadt investieren und den Standort durch die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze stärken wollen, nun endlich wieder einen Antrag nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm stellen können, begrüße ich sehr", freute sich Bürgermeister Werner Arndt über die positive Nachricht aus Münster. „Jetzt gibt es berechtigte Hoffnung, dass viele Betriebe, die ihre Erweiterungsabsichten wegen fehlender Fördermöglichkeiten zurückgestellt haben, die wieder eröffneten Möglichkeiten nutzen. Unsere städtische Wirtschaftsförderung steht den Marler Unternehmen mit Investitionsabsichten gern mit Rat und Tat zur Seite", bot Bürgermeister Arndt die aktive Unterstützung der Stadt an.

Beratungstermin

Betriebe, die Investitionen in ihr Anlagekapital planen und auf diesem Wege die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze beabsichtigen, können sich bei der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung der Stadt Marl melden und einen entsprechenden Beratungstermin unter Telefon (02365) 99-2201 vereinbaren.

 




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