
12.September 2012
Die Stadt Marl warnt jetzt vor dubiosen Haustürgeschäften: Firmen, die besonders preiswerte Dichtheitsprüfungen anbieten, sind nicht im Auftrag der Stadt unterwegs.
Der Zentrale Betriebshof (ZBH) hat mehrere Nachfragen von Hauseigentümern zu Firmen erhalten, die an der Haustür besonders preiswerte Dichtheitsprüfungen für private Abwasserleitungen anbieten. Der ZBH weist darauf hin, dass für derartige Prüfungen keine Firmen im Auftrag der Stadt Marl tätig sind.
Falschen Eindruck erweckt
Bei den Hauseigentümern, die sich irritiert an den ZBH gewendet haben, erweckten die Firmen zum Teil den falschen Eindruck, als seien sie im Auftrag der Stadt unterwegs, und boten unter dem Hinweis auf gesetzliche Verpflichtungen außergewöhnliche günstige Prüfungen an. Erfahrungen des ZBH zeigen allerdings, dass scheinbar günstige Schnäppchenangebote sich im Nachhinein oft als teure Angelegenheit erweisen.
Stadt rät: Prüfung von privaten Abwasserleitungen abwarten
Richtig sei, so der ZBH, dass jeder Grundstückseigentümer in NRW gesetzlich nach § 61a Landeswassergesetz verpflichtet ist, seine Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015, zum Teil bis Ende 2023 von anerkannten Sachkundigen untersuchen und bei Bedarf fachgerecht instand setzen zu lassen. Zuletzt wurde im zuständigen Ministerium des Landes NRW über eine Lockerung des Gesetzes nachgedacht. Die Stadt Marl rät daher mit der Prüfung von privaten Abwasserleitungen abzuwarten, wenn kein konkreter Verdacht auf eine Undichtigkeit oder Beschädigung besteht.
Hauseigentümer sollten an der Haustür jedenfalls überstürzt keine Aufträge erteilen, sondern sich neutral beraten lassen und Angebote in Ruhe vergleichen.
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