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Landtagswahl 2012 in Marl

Am 13. Mai 2012 wählen die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen den sechzehnten Landtag.

Am 13. Mai 2012 wählen die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Dessen Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Stadt Marl ohne die Stadtteile Sinsen-Lenkerbeck und Hüls-Süd bildet gemeinsam mit der Stadt Herten den Landeswahlkreis 70 (Recklinghausen II). Die Marler Stadtteile Sinsen-Lenkerbeck und Hüls-Süd gehören gemeinsam mit Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Teilen von Datteln und Dorsten zum Wahlkreis 72 (Recklinghausen IV).

Warum wählen gehen?


Von den obersten nordrhein-westfälischen Verfassungsorganen wird nur der Landtag durch Volkswahlen gebildet. Entsprechend der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegen die originären Aufgaben des Landes NRW insbesondere im Bereich Bildung, Kultur und Innere Sicherheit. Jede und jeder Einzelne nimmt durch die Teilnahme an der Wahl aktiv Einfluss auf die politische Willensbildung im Lande.

Sie haben die Wahl!


Der neue Landtag wird sich aus 181 Abgeordneten zusammensetzen. 128 davon werden in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten der Parteien gewählt. Es ist je nach Ausgestaltung des Wahlergebnisses möglich, dass sich durch entstehende Überhang- und Ausgleichsmandate die Gesamtzahl der gewählten Abgeordneten erhöht.

Erststimme
Mit der Erststimme legen Sie fest, welche/r Kandidat/in aus Ihrem Wahlkreis Ihre Interessen im Düsseldorfer Landtag vertreten soll. Sie nehmen mit der Abgabe der Erststimme damit direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung eines Teils des Parlaments.

Zweitstimme
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie sich unabhängig von der Wahl mit der Erststimme für die Landesliste einer Partei und bestimmen damit das Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenden Parteien zueinander.

Wer kann gewählt werden?


Wählbar sind nach den Landeswahlvorschriften Wahlberechtigte, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen und nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Wer darf wählen?


Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 13. Mai 1994 geboren ist),
  • seit mindestens 16 Tagen, also seit dem 27. April 2012, in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat ,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Jede/r Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie/er am 08. April 2012 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?


Jede/r Wahlberechtigte, der/die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält in der Zeit vom 16. - 22. April 2012 eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Stadt Marl erstellt - wie alle anderen Städte in Nordrhein-Westfalen - am 08. April 2012 ein Wählerverzeichnis, das alle Wahlberechtigen enthält, die an diesem Tag mit ihrer Hauptwohnung in Marl gemeldet sind. Die Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 16. - 22. April 2012 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Auf der Karte stehen der Stimmbezirk und das zuständige Wahllokal. Außerdem ist ein Hinweis aufgedruckt, ob es sich um ein barrierefreies Wahllokal handelt.

Für Rückfragen und für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.

Wie wirkt sich ein Wohnsitzwechsel aus?


Alle Wahlberechtigten, die am 08. April 2012 in Marl wohnen, werden von Amts wegen in das Marler Wählerverzeichnis eingetragen. Bei einem Wohnsitzwechsel nach dem 08. April 2010 sind bestimmte Besonderheiten zu beachten.

1. Anmeldung mit neuer Hauptwohnung in Marl:

a) Zuzug innerhalb NRW:
Wenn Sie wahlberechtigt sind und ab dem 09.04.2012 aus einer anderen Gemeinde Nordrhein-Westfalens nach Marl zuziehen, können Sie bis zum 22. April 2012 einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, sofern Sie nicht an Ihrem bisherigen Wohnort wählen wollen. Wenn Sie ab dem 23.4.2012 aus einer anderen NRW-Gemeinde zuziehen, können Sie nur aufgrund eines Einspruchs bis zum 27.4.2012, 12.00 Uhr ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Vom 23.-27.04.2012 können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen (schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Wahlbüro).

b) Fortzug in eine andere Gemeinde innerhalb von NRW:
Sie werden erst dann aus dem hiesigen Wählerverzeichnis gestrichen, wenn die neue Wohngemeinde in NRW Ihre Eintragung ins dortige Wählerverzeichnis nach Ihrem zuvor gestellten Antrag auf Aufnahme bestätigt.

c)Fortzug aus NRW:
Wenn Sie aus dem Wahlgebiet (Land NRW) wegziehen, verlieren Sie Ihr Wahlrecht zur Landtagswahl in NRW.

2. Ummeldung der Hauptwohnung innerhalb Marls:

Wenn Sie wahlberechtigt sind und innerhalb Marls umziehen, bleibt dieser Umzug grundsätzlich unberücksichtigt. Das heißt, Sie könne nur in dem Marler Wahllokal wählen, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben ist. Wenn Sie dieses nicht aufsuchen wollen, können Sie Briefwahl beantragen.

Dies gilt auch, wenn Sie innerhalb Marls vom Landtagswahlkreis 72 Recklinghausen IV in den Landtagswahlkreis 70 Recklinghausen II umziehen oder umgekehrt.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.

Wie kann ich per Briefwahl wählen?


Sie möchten wählen, aber nicht im Wahllokal Ihre Stimme abgeben? Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Briefwahl. Voraussichtlich können ab dem 23. April 2012 Briefwahlunterlagen ausgegeben werden.

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen möchten, haben Sie die Möglichkeit, vorher an der Briefwahl teilzunehmen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen; diese Unterlagen müssen beim Wahlbüro der Stadt Marl beantragt werden.

Briefwahlanträge können grundsätzlich nur persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht von dieser Person.

Ebenfalls mit Hilfe einer schriftlichen Vollmacht ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für eine andere Person in Empfang zu nehmen. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Sie haben folgende Antragsmöglichkeiten:

Schriftlicher Antrag

Dafür können Sie das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckte Antragsformular nutzen.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten oder gerade nicht vorliegen, so können Sie sich auch hier einen Briefwahlantrag ausdrucken, ihn ausfüllen und per Brief oder Fax an das Wahlbüro übersenden.

Anträge können auch formlos gestellt werden. Das Wahlbüro benötigt aber von Ihnen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift in Marl, sowie ggf. eine abweichende Versandanschrift für die Briefwahlunterlagen (Urlaubsadresse).

Onlineantrag

Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Bitte füllen Sie den Onlineantrag vollständig aus. Nur dann ist eine Bearbeitung des Antrags möglich.

Persönlicher Antrag

Sie können voraussichtlich ab dem 23. April 2012 auch direkt im Briefwahlbüro (Rathaus, Sitzungstrakt, Sitzungsraum III) den Antrag stellen und haben dann die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt vor Ort zu wählen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, mit dem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal Ihres Landtagswahlkreises (!) zu wählen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Das Briefwahlbüro der Stadt Marl ist im Rathaus, Sitzungstrakt, Sitzungsraum III, Creiler Platz 1, 45770 Marl, eingerichtet ( 992633 oder 992634) und hat folgende Öffnungszeiten:

  • montags bis mittwochs: 08.00 bis 17.00 Uhr
  • donnerstags: 08.00 bis 18.00 Uhr
  • freitags: 08.00 bis 12.30 Uhr

ab dem 23.04.12 :

  • mo.- fr. 08.00 bis 18.00 Uhr und
  • sa. 28.04, 05.05. 10.00 bis 13.00 Uhr

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.

Wo kann ich am Wahlsonntag wählen?


In Marl gibt es insgesamt 76 Wahllokale.

Am Wahlsonntag können Sie von 8.00 bis 18.00 Uhr in dem Wahllokal Ihres Stimmbezirks Ihre Stimme abgeben. Der Stimmbezirk und das Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros gerne zur Verfügung.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Wahl in Marl?


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros stehen für weitere Informationen und Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:
Thorsten Cornels und Christian Albers
Wahlbüro im Rathaus (Sitzungstrack)
Creiler Platz 1
45768 Marl

Telefon: (02365) 99-2633, 99-2634
Fax:      (02365) 99-2653
E-Mail:  wahlbuero@marl.de

Zugang zum Wahlbüro über die Freitreppe neben dem Skulpturenmuseum Glaskasten

 

 

 

 

 

 

 

 

Landtagswahlen 2010

Die Landtagswahl rückt näher: Am 9. Mai sind die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, die Abgeordneten für den Landtag zu wählen. Foto: Rolf von Melis

Deutliche Verluste für die CDU, leichte Verluste für die SPD sowie deutliche Zugewinne für Bündnis 90/Die Grünen und ein Ergebnis für die Linke oberhalb der Fünf-Prozent-Marke: Das ist - zusammengefasst - das vorläufige Endergebnis der Landtagswahl in Marl.

Die CDU musste bei den Zweitstimmen (27,4 Prozent) ein Minus von ca. 7,6 Prozent gegegnüber der Landtagswahl von 2005 verkraften. Die SPD erhielt 48,1 Prozent der Zweitstimmen und büßte gegenüber der letzten Landtagswahl ca. 2,5 Prozentpunkte ein. Die FDP konnte ihr Ergebnis von vor fünf Jahren nahezu bestätigen (4,3 statt 4,5 Prozent in 2005). Dagegen konnte Bündnis 90/Die Grünen mit einem Zugewinn von ca. 3,5 Prozent das Ergebnis der letzten Landtagswahl fast verdoppeln und kam auf 7,1 Prozent der Stimmen. Die Linke, die erstmals zur Landtagswahl in NRW antrat, erhielt 6,2 Prozent der Zweitstimmen und nahm damit in Marl locker die für den Einzug in den Landtag vorgeschriebene Fünf-Prozent-Hürde.

Die Bürgerinnen und Bürger in Marl werden künftig von zwei Landtagsabgeordneten vertreten. Im Wahlkreis 70 (Recklinghausen II), zu dem der größte Teil Marls gehört, wählten die Bürgerinnen und Büger mit ihrer Erststimme mehrheitlich Magret Gottschlich (SPD) direkt in den Landtag. Im Wahlbezirk 72 (Recklinghausen IV), zu dem vor allem die östlichen Stadtteile Marls gehören, zieht Josef Franz Hovenjürgen (CDU) als direkt gewählter Kandidat in den neuen Landtag ein.
Die Wahlbeteiligung in Marl lag bei ca. 56,2 Prozent gegenüber 59,2 Prozent in 2005.

 

Wahlen zum Integrationsrat (7. Februar 2010)

Der Integrationsrat der Stadt Marl traf sich am Freitag, 26. März 2010, zu seiner konstituierenden Sitzung in der Ratsstube im Rathaus der Stadt Marl.

Der Integrationsrat der Stadt Marl hat sich am Freitag, 26. März 2010, zu seiner konstituierenden Sitzung in der Ratsstube getroffen. Neuer Vorsitzender ist der 34-jährige Dursun Ucak.

Zu seinen Stellvertretern wurden Nazife Güner (44 Jahre) und Özcan Arlat (41) gewählt. Über die Zusammensetzung des Rates konnten die wahlberechtigten Migrantinnen und Migranten am 7. Februar dieses Jahres abstimmen.

Bürgermeister eröffnete erste Sitzung

Bürgermeister Werner Arndt eröffnete die erste Sitzung des Gremiums, dem neben den gewählten Vertretern der Migranten, vom Rat benannte Mitglieder angehören. In seinen einleitenden Worten bezeichnete Arndt die Integration auch weiterhin als eine wichtige Aufgabe in der Stadt Marl. Das Stadtoberhaupt sprach dem neu gewählten Vorsitzenden und dessen Vertreter/innen seine Glückwünsche aus und ermutigte alle Mitglieder des Integrationsrates zu einer konstruktiven Zusammenarbeit.

 

Wahlen zum Seniorenbeirat (02.12.2009)

Der neu gewählte Seniorenbeirat

Mit der Einrichtung eines Seniorenbeirates im Jahre 1979 erhielten ältere Einwohnerinnen und Einwohner in Marl größere Möglichkeiten der Mitsprache und Mitwirkung in allen öffenflichen Belangen. Der Beirat wird von den Marler Seniorinnen und Senioren gewählt und besteht zur Zeit aus 25 Mitgliedern. Er ist das Sprachrohr für ältere Menschen in der Öffentlichkeit.

Weiterführende Informationen zum Seniorenbeirat: Seniorenbeirat

 

 

Wahlen zum Deutschen Bundestag (27.09.2009)

Logo: Deutscher Bundestag (Copyright)

Das Endergebnis der Bundestagswahl 2009

Mit der Konstituierung des 17. Deutschen Bundestages am 27. Oktober 2009 werden 622 gewählte Abgeordnete dem Parlament angehören. Der Bundeswahlausschuss hat am 14. Oktober das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl am 27. September bekannt gegeben und dabei die Sitzverteilung des vorläufigen Endergebnisses aus der Wahlnacht bestätigt.

 

Kommunalwahlen (30.08.2009)

Die Räte der Städte und Gemeinden sowie die Kreistage und die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

 

 

 

 

Europawahl (07.06.2009)

Logo: Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes NRW

Am 7. Juni 2009 wurde das Europäische Parlament gewählt. Rund 62 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren in Deutschland stimmberechtigt, davon allein über 13 Millionen in Nordrhein-Westfalen.

 

Das Wetter in Marl

Di 18.06.2013
Di
32°

Sonne , teilweise bewölkt

Zu den Wetter-Details Mi
34°

Sonne , teilweise bewölkt

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Zu den Wetter-Details

Anmeldung

Foto: Rolf van Melis

Landtagswahl 2012

Aktuelle Zwischenergebnisse

 

Sie möchten per Birefwahl wählen?

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