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Marl von A-Z

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Seniorenbeiratswahl 2009

Am 2. Dezember 2009 wird ein neuer Seniorenbeirat gewählt.

Wer wählt?

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 2. Dezember 2009 (Wahltag) das 60. Lebensjahr vollendet haben und dem Kommunalwahlrecht entsprechend seit dem 16. Tag vor der Wahl in Marl ihren Hauptwohnsitz haben. In Marl werden dementsprechend ca. 23.800 Personen wahlberechtigt sein.

Wer gewählt werden kann?

Gewählt werden können alle Wahlberechtigten, d. h. alle Marler Einwohnerinnen und Einwohner, die am 2. Dezember 2009 das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 16. Tag vor der Wahl in Marl ihren Hauptwohnsitz haben. Ausgeschlossen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglieder des Rates der Stadt Marl sind oder die als Angestellte oder Beamte im Dienste der Stadt Marl stehen.

Wie gewählt wird?

Die Wahl zum Seniorenbeirat erfolgt ausschließlich als Briefwahl. Jeder Wähler bzw. jede Wählerin hat eine Stimme. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 11. November 2009 per Post einen Wahlschein, einen Stimmzettel, einen besonderen Umschlag für den Stimmzettel, einen Wahlbriefumschlag und ein Informationsblatt mit Durchführungshinweisen zur Seniorenbeiratswahl.

Hinweis:

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am 2. Dezember 2009 um 12.00 Uhr im Wahlamt der Stadt Marl eintreffen.

Vorläufiges Wahlergebnis

 

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