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Marl von A-Z

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Der Rat der Stadt Marl

Die "Kommunale Selbstverwaltung" ist im Artikel 28 unseres Grundgesetzes verankert.

In Deutschland gibt es neben den staatlichen Ebenen Bund und Länder die Kreise, Städte und Gemeinden.

Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt (§ 40 Gemeindeordnung NRW). Diese wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.

Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der Rat ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde. Als oberstes Willens- und Beschlussorgan ist der Rat im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht dem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. den Ausschüssen durch Gesetz oder Beschluss des Rates bestimmte Angelegenheiten übertragen sind.

Zusammensetzung

Der Rat setzt sich aus den von den Bürgern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gewählten Ratsmitgliedern zusammen. Die Zahl der zu wählenden Vertreter ist abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde.

Der Rat der Stadt Marl besteht aus 50 Mitgliedern. Aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 30. August 2009, und den danach getroffenen Vereinbarungen, verteilen sich die Sitze für die Wahlperiode 2009 bis 2014 derzeit wie folgt:

SPD-Fraktion, 19 Sitze
CDU-Fraktion, 14 Sitze
Fraktion Bürgerliste WIR für Marl, 4 Sitze
FDP-Fraktion, 3 Sitze
Fraktion buergerunion marl, 3 Sitze
Fraktion DIE LINKE, 2 Sitze
Fraktion Wählergemeinschaft Die Grünen Marl, 2 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen, 1 Sitz
Unabhängige Bürger Partei, 1 Sitz
Parteilos, 1 Sitz

Vorsitz

Vorsitzender des Rates ist der hauptamtliche Bürgermeister. Er ist zwar kein Mitglied des Rates, hat jedoch als dessen Vorsitzender Stimmrecht. Der Vorsitzende organisiert und leitet die Ratssitzungen und vertritt den Rat in Rechtsgeschäften und im Bereich der Repräsentation. Für den Vertretungsfall werden Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

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