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Stadt Marl - Marl nach Themen

Marl von A-Z

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Das Schiedsamt in Marl


Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde gewählt und haben die ehrenamtliche Aufgabe, unter Aufsicht des Amtsgerichts, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und zu versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen.

Die Schiedspersonen werden als Schlichter tätig in Strafsachen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfache fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) sowie in zivilrechtlichen Streitigkeiten (vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 600 Euro, sonstige zivilrechtliche Ansprüche, Nichtbeachtung der Hausordnung, Ansprüche aus dem Nachbarrecht, Verletzung der persönlichen Ehre). 

Seit dem 01.10.2000 sind die Schiedspersonen auch für verschiedene bürgerliche Streitigkeiten bis 600 Euro zuständig. In bestimmten Fällen müssen die Parteien zunächst das Schlichtungsverfahren bei den Schiedspersonen durchführen, bevor sie eine Klage beim Amtsgericht einreichen können.
Bürger, die einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung stellen, müssen sich an das örtliche Schiedsamt wenden, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat. 

Die Gebühr beträgt im Regelfall 10 bis 25 Euro zzgl. anfallender Schreib- und Portogebühr. Unter besonderen Umständen kann die Gebühr erlassen oder bis auf 40 Euro erhöht werden. Besteht eine Rechtschutzversicherung, können die Kosten dort geltend gemacht werden.

Kontakt:

 

Amtsgericht

Stadt Marl

 

 

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