Der MaKiBu kann für Veranstaltungen an Wochenenden gemietet werden.
Die Miete ist in der Gebührenordnung für den MaKiBu festgelegt:
Richtlinie über den Einsatz des Spielmobils Marler Kinderbus (MaKiBu)
Regeleinsatz
- 1. Der MaKiBu ist eine Einrichtung des Jugendamtes der Stadt Marl. Hauptziel der Spielmobilarbeit ist die kontinuierliche außerschulische Betreuung von Kindern in den Stadtteilen. Der Regeleinsatz findet an 5 festen Standorten des Stadtgebietes jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr statt. Die Einsatzzeit des MaKiBu ist Anfang April bis Ende November.
- 1.1 Ausnahmen vom Regeleinsatz
Der Regeleinsatz hat aufgrund der Kontinuität in der Betreuung der Kinder Vorrang gegenüber anderen Einsätzen. Ausnahmen sind möglich, und zwar - 1.1.1 Anlässe von übergeordneter Bedeutung
Als solche sind insbesondere Veranstaltungen einzustufen, die im Bereich der Interessenvertretung von Kindern wichtig sind (z. B. "Weltkindertag"). Hierzu können auch Einsätze außerhalb des Marler Stadtgebiets zählen.
Hierzu zählen nicht diverse Eröffnungs- und Jubiläumsveranstaltungen einzelner Einrichtungen und Dienste. - 1.1.2 Ferieneinsatz
Während der Sommerferien kann der MaKiBu seinen Regeleinsatz unterbrechen, um einen gesonderten Ferieneinsatz zu fahren. - 2. Nutzung für andere Zwecke (Vermietung)
- 2.1 Das Spielmobil MaKiBu kann außerhalb des Regeleinsatzes an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gegen ein privatrechtliches Entgelt für Einsätze auf Marler Stadtgebiet gemietet werden, sofern die technischen Voraus-setzungen (z. B. Zufahrtswege, Untergrund etc.) vorliegen.
Sondereinsätze sind an Regeleinsatztagen nur möglich, wenn
- der Regeleinsatz dadurch nicht beeinträchtigt wird und
- die technischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind.
Bei der Vermietung hat der gemeinnützige Bereich gegen den kommerziellen Bereich Vorrang. Gegenstand der Mietsache ist die Betriebseinheit MaKiBu mit Fahrzeuginnenraum, Luftkissen, Außenspielgeräten u. ä. sowie das notwendige Personal.
Für sichere Zufahrtswege und sicheren Standort ist der/sind die Mieterinnen und Mieter verantwortlich. - 2.2 Das Spielmobil MaKiBu wird nicht an politische Parteien vermietet oder verliehen, sofern sie als alleinige Veranstalter auftreten.
- 2.3 Die Sondereinsätze gehen in der Regel über einen Zeitraum von 4 Stunden. Bei längeren Einsätzen wird das Nutzungsentgelt anteilig erhöht.
- 2.4 Für die Vermietung wird ein privatrechtliches Nutzungsentgelt erhoben. Dieses beträgt:
Für Nutzer, die soziokulturellen, bildungsfördernden, gemeinnützigen und sonstigen öffentlichen Zwecken dienen bis zu 4 Stunden Grundmiete
samstags 148,50 Euro
je angefangene weitere Stunde 37,00 Euro
sonntags 189,00 Euro
je angefangene weitere Stunde 47,00 Euro
feiertags 230,00 Euro
je angefangene weitere Stunde 57,50 Euro
Für private und gewerbliche Nutzer bis zu 4 Stunden Grundmiete
samstags 307,00 Euro
je angefangene weitere Stunde 76,50 Euro
sonntags 358,00 Euro
je angefangene weitere Stunde 89,50 Euro
Diese Zeiten verstehen sich inklusive Auf- und Abbau.
- 2.5 Ausnahmen für die Erhebung eines privatrechlichen Nutzungsentgeltes
Auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes kann im Ausnahmefall verzichtet werden, wenn
- Art und Zielsetzung der Veranstaltung eine Teilnahme aus eigener Veranlassung nahelegt, weil erhebliche, originäre Interessen der Jugendhilfe betroffen sind oder
- die Veranstaltung die Unterstützung des MaKiBu selbst zum Ziel hat,
- es sich um eine eigene Veranstaltung des Jugendamtes handelt. - 2.6 Das Nutzungsentgelt kann vor der Veranstaltung verlangt werden.
- 2.7 Das Nutzungsentgelt ist auf ein Konto der Stadtkasse Marl zu überweisen.
- 3. Die Richtlinie gilt in dieser Fassung ab dem 01.03.1999
Beschluß des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.1999