
Die offene Ganztagsschule (OGS) ist ein Angebot zur freiwilligen Teilnahme. Zurzeit bieten 13 der 14 Marler Grundschulen ein OGS-Angebot und somit eine Betreuung der Kinder von 08.00-16.00 Uhr an. Ziel der OGS ist die Bildung und Förderung der Kinder zusätzlich zum Schulalltag. Kinder unterschiedlichen Alters können zusammen lernen und spielen. Dies führt die Kinder zu mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, den Eltern wird eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.
In den OGS arbeiten überwiegend Erzieher und Sozialpädagogen, die von Ergänzungskräften unterstützt werden. Ein kleiner Teil entfällt auch auf Lehrerstunden oder Fachkräfte anderer Bildungsträger (Musikschullehrer, Künstler).
Der Tagesablauf ist von der jeweiligen Ganztagsschule abhängig. Fester Bestandteil sind allerdings die Hausaufgaben, das Mittagessen und die Arbeitsgemeinschaften.
Neben der Betreuung während der Schulzeit, wird an den OGS auch eine zuverlässige Betreuung während der beweglichen Ferientage und den regulären Schulferien, an wechselnden Standorten, angeboten.
Zwischen den Eltern und dem OGS-Träger wird ein Aufnahmevertrag jeweils für ein Schuljahr geschlossen. Dieser verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Schuljahres (31.07) schriftlich gekündigt wird. In Ausnahmefällen (z.B. Umzug) kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Elternbeitrag der Betreuung: z.Zt. 50€/mtl, ab dem 2. Kind 25€/mtl (Befreiung möglich)
Kosten der Verpflegung: 38€/mtl; (20€ bei Elternbeitragsbefreiung)
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der jeweiligen Schule.
Gebundener Ganztag
Im Gegensatz zur offenen „Ganztagsschule" zeichnet sich die „gebundene Ganztagsschule" dadurch aus, dass die Teilnahme am Ganztagsangebot für die Schülerinnen und Schüler verbindlich ist. Laut der Definition der Kultusministerkonferenz vom 27.03.2003 gelten gebundene Ganztagsschulen als solche, wenn folgende Kriterien erfüllt sind
Weitere Informationen zum Thema und zu den Kosten der Verpflegung erhalten Sie bei der jeweiligen Schule.
Erweiterter gebundener Ganztag
Die Teilnahme am Ganztagsangebot der Schule ist, wie auch bei der „gebunden Ganztagsschule", für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Des Weiteren zeichnet sie sich durch folgende Kriterien aus
Weitere Informationen zum Thema und zu den Kosten der Verpflegung erhalten Sie bei der jeweiligen Schule.
Schule von 8 bis 1
Die Schule von 8 bis 1 stellt eine Alternative zum OGS-Angebot dar. Hier ist eine Betreuung der Kinder während der Schulzeit von 8 Uhr bis 13 Uhr sichergestellt. Eine Betreuung während der Ferien und das Mittagessen sind in diesem Angebot nicht vorgesehen.
Weitere Informationen zum Thema und zu den Kosten der Betreuung erhalten Sie bei der jeweiligen Schule.
Auffangklassen
Auffangklassen sind eine Art von Vorbereitungsklassen mit dem Ziel ausländische Schüler, mit wenig deutschen Sprachkenntnissen, schnell in eine Regelklasse zu integrieren. Schwerpunkt ist das zügige erlernen der deutschen Sprache. Kinder verbleiben i.d.R. ein Jahr in den Auffangklassen und werden anschließend in Regelklassen eingewiesen.
Integrative Beschulung
Unter „Integrativer Beschulung" versteht man die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Klasse.