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Aktuelles / Informationen

Tage der offenen Tür an den weiterführenden Schulen

  • GiL Samstag, 22.01.11 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Ernst-Immel-Realschule Samstag, 04.12.10 ab 9:30 Uhr
  • Günther-Eckerland-Realschule Samstag, 12.02.11 11:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Hermann-Claudius-Schule Freitag, 10.12.10 11:00 Uhr - 14:30 Uhr
  • Hauptschule Wiesenstraße Freitag, 21.01.11 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Willy-Brandt-Gesamtschule Samstag, 22.01.11 11:00 Uhr - 14:00 Uhr
  • Martin-Luther-King-Gesamtsch. Samstag, 29.01.11 10:00 Uhr - 13:00 Uhr

Informationen zum Thema "Übernahme von Schülerfahrkosten"


Wann besteht ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten
(ermäßigtes Schoko-Ticket) ?

Nach der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz NW Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) steht eine Erstattung zu, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schulform für die Primarstufe (Grundschule) mehr als 2 km, für die Sek. I (Klasse 5 bis 10 für die weiterführenden Schulen bzw. Klasse 5 bis 9 für Gymnasien) für mehr als 3,5 km und für die Sek. II (Klasse 11 bis 13 für die Gesamtschulen bzw. Klasse 10 bis 12 für Gymnasien) mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schüler/innen der entsprechenden Klassen der Förderschulen.
oder im Sinne der SchfkVO dieser Weg besonders gefährlich ist und kein zumutbarer Schulersatzweg zur Verfügung steht, so dass eine Ausnahmeregelung erforderlich wird.


Wie teuer ist das ermäßigte Schoko-Ticket?

Da das SchokoTicket auch außerhalb der Schulzeit genutzt werden kann, wird ein Eigenanteil erhoben. Er beträgt zurzeit monatlich 11,60 € (ab Januar 2012 12,- €) für das erste und 6,00 € für das zweite ermäßigungsberechtigte Kind einer Familie. Für jedes weitere ermäßigungsberechtigte Kind wird kein Eigenanteil erhoben.

Gehen ermäßigungsberechtige Geschwisterkinder außerhalb von Marl zur Schule, ist dem Antrag eine Schulbescheinigung der außerörtlichen Schule mit dem Hinweis, dass Anspruch auf ermäßigtes SchokoTicket besteht, beizufügen.

Für jedes volljährige ermäßigungsberechtigte Geschwisterkind wird ein Eigenanteil von 11,60 € bzw. 12,- € ab Januar 2012 erhoben.


Wie wird das ermäßigte Schoko-Ticket beantragt?

Das Antragsformular ist im Sekretariat der Schule erhältlich, auszufüllen (3 Seiten) und zu unterschreiben. Es wird empfohlen, auch die Abonnementbedingungen zu lesen und zu den eigenen Unterlagen zu nehmen.
Der ausgefüllte Antrag ist im Sekretariat der Schule abzugeben. Das Sekretariat bestätigt den Schulbesuch des Kindes an der Schule und leitet den Antrag an das Schulverwaltungs- und Sportamt weiter. Dort wird überprüft, ob ein Anspruch auf Ermäßigung besteht. Anschließend wird der Antrag zur Vestischen Straßenbahnen GmbH weitergeleitet. Von dort wird der Bescheid erteilt und abschließend das Schoko-Ticket per Post übersandt.


Wann muss der Antrag auf ein ermäßigtes Schoko-Ticket gestellt werden ?

Der Antrag ist spätestens bis 31.10. des laufenden Jahres zu stellen. Unter Hinweis auf die Vielzahl der Anträge auf Erteilung eines ermäßigten Schoko-Tickets empfiehlt es sich jedoch, den Antrag bereits bis Mitte Mai des laufenden Jahres zu stellen. Nur so ist sichergestellt, dass das Schoko-Ticket bereits zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung steht.
Sofern die Schule keine Änderungsmitteilung (Schulwechsel, Umzug, Rückversetzung, Überspringen einer Klasse etc.) weiterleitet, ist das Schoko-Ticket grundsätzlich bis zur Beendigung der Schulform (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II) gültig.
Ein neuer Antrag muss gestellt werden, wenn das Kind die Schulform wechselt (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I, von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II).

Gibt es noch Wissenswertes?

Das Schoko-Ticket ist nur in Verbindung mit einem aktuellen Schülerausweis gültig. Der Antrag auf Erteilung eines Schülerausweises bzw. auf Verlängerung eines abgelaufenen Schülerausweises ist daher frühzeitig im Sekretariat zu stellen.

Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, haben Anspruch auf ein kostenfreies Schoko-Ticket. Die Leistungsbescheide sind im Rahmen der Antragsstellung im Sekretariat der Schule vorzulegen.

Infos zum Schulwechsel


Ein Schulwechsel oder Umzug muss sofort im Sekretariat der Schule gemeldet werden.

Besteht kein Anspruch auf ein ermäßigtes Schoko-Ticket, kann ein Schoko-Ticket im Selbstzahlerabonnement direkt bei der Vestischen Straßenbahnen AG beantragt werden. Der Antrag ist im Kundencenter der Vestischen Straßenbahnen (Marler Stern) oder direkt bei der Vestischen Straßenbahnen GmbH, Westerholter Str. 550, 45701 Herten erhältlich. Der reguläre Preis beträgt zurzeit 28,70 €.

 

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