Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen werden am 14. September 2025 (8 bis 18 Uhr) stattfinden.

Die Teilnahme an den Wahlen erfolgt mit der Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl. Das Wahllokal befindet sich in der Hauptstelle der insel-Volkshochschule in der Wiesenstraße 22. 

 

Online-Wahlscheinantrag

Die Kommunalwahl in Marl leicht erklärt, unser Video für Sie:

Youtube:

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Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre statt. Der Termin für die Kommunalwahlen 2025 wurde auf den 14.09.2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28.09.2025 durchgeführt.

Wahlberechtigt ist für die Kommunalwahlen 2025 wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder Unionsbürger/in ist (d. h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt),
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 14. September 2009 geboren ist
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

 

In Marl, als kreisangehörige Gemeinde, werden am 14.09.2025 folgende Vertretungen und Personen gewählt:

  • die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Marl
  • der Rat der Stadt Marl
  • die Landrätin/der Landrat des Kreises Recklinghausen und
  • der Kreistag des Kreises Recklinghausen sowie
  • die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR)

      Alle Wahlberechtigten erhalten - soweit die Wahlberechtigung für alle Wahlen besteht - am Wahlsonntag fünf Stimmzettel und haben für jede Wahl eine Stimme.

Die Stadt Marl sucht für den Wahltag wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Bildung der 47 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände. 

Bürgerinnen und Bürger, die bei der Kommunalwahl als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen möchten, können sich online über das Serviceportal der Stadt Marl, per E-Mail an wahlhelfende(at)marl.de oder telefonisch (02365) 99-2633 unter Angabe ihrer Personalien und ihres Einsatzwunsches bei der Stadtverwaltung Marl melden. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Mithilfe im Wahlvorstand 80 Euro und im Briefwahlvorstand 60 Euro.

Das Wahlgebiet für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Marl sowie für den Rat der Stadt Marl ist das gesamte Stadtgebiet. Dabei wird das Stadtgebiet in 22 Wahlbezirke aufgeteilt.

Das Wahlgebiet für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Kreises Recklinghausen sowie für den Kreistag des Kreises Recklinghausen ist der gesamte Kreis Recklinghausen, unterteilt in 36 Kreiswahlbezirke.

Die Wahlbenachrichtigungen sind den Wahlberechtigten bereits postalisch zugestellt. Der Briefumschlag ist eindeutig mit dem Hinweis „amtliche Wahlsache“ gekennzeichnet und trägt die städtische Adresse (Stadt Marl, Wahlbüro, 45765 Marl).

Wahlberechtigte, die bis zum 19. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bittet die Stadtverwaltung Marl, sich unter der Rufnummer (02365) 99-2633 umgehend an das Wahlbüro zu wenden.

Urnenwahl:

Am Wahltag besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahllokal in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Zur Urnenwahl benötigen die Wahlberechtigten entweder die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis beziehungsweise Reisepass. 

Briefwahl:

Die Briefwahl können die Wahlberechtigten auf verschiedenen Wegen bequem beantragen:

  • per Online-Wahlscheinantrag
  • per QR-Code, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet
  • per Post mit dem Formular, das sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag),
  • per formlosem Brief an das Wahlbüro der Stadt Marl (Adresse siehe Kontakt unten),
  • per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de

Der Briefwahlantrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/des Antragstellenden enthalten. Wer den Antrag nicht persönlich im Wahlbüro stellen kann, hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist aber nur möglich, wenn die Vertrauensperson eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegt.

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:

Bitte prüfen Sie Ihre Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit. Sie sollten fünf verschiedene Stimmzettel in unterschiedlichen Farben erhalten. Gehen Sie Schritt für Schritt nach der beigefügten Anleitung vor. Sollten Unterlagen fehlen oder Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro (Tel. 02365 / 99-2633, wahlbuero(at)marl.de). Nur korrekt ausgefüllte Unterlagen können berücksichtigt werden.

Das Wahlbüro befindet sich in der Volkshochschule die insel, Wiesenstr. 22, 45770 Marl.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • montags, dienstags: 08.00 – 16.00 Uhr
  • mittwochs, freitags: 08.00 – 12.30 Uhr
  • donnerstags: 08.00 – 18.00 Uhr

Am Freitag, 12. September 2025, und bei einer eventuell stattfinden Stichwahl am Freitag, 26. September 2025, ist das Wahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Interessierte auf verschiedenen Seiten wie des Ministerium des Innern des Landes NRW, Kreis Recklinghausen oder auf der Sonderseite der Landeszentrale für politische Bildung NRW

 

Kontakt Wahlbüro:

Das Team des Wahlbüros ist per E-Mail an wahlbuero(at)marl.de erreichbar.


Kontakt


Wahlbüro

Haupt- und Personalamt
wahlbuero@­marl.de 02365 99-2633 Adresse Öffnungszeiten

Wahlbüro
Wiesenstraße 22
45770 Marl

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:8.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.30 Uhr

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten für einzelne Bereiche. Sie finden diese auf der Startseite unter "Öffnungszeiten" oder unter einer entsprechenden Dienstleistung.